Die ambulante Familienpflege ist eine besondere Hilfeleistung für Familien mit Kindern
Im Vordergrund steht die Versorgung und Betreuung der im Haushalt lebenden Kinder, wenn diese durch die Eltern nicht mehr oder nur noch zum Teil gewährleistet werden kann. Fällt ein alleinerziehender Elternteil oder fallen beide Elternteile aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus, so soll das Kind im elterlichen Haushalt versorgt und betreut werden, solange es für sein Wohl erforderlich ist.
Gesundheitliche oder andere zwingende Gründe können sein:
Ihnen steht eine Familienpflege zu, wenn Sie Ihren Haushalt nicht mehr selbst führen können und mindestens ein Kind unter 12 Jahren in Ihrem Haushalt lebt.
Familienpflege ist eine Leistung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen nachdem Ihr behandelnder Arzt Familienpflege verordnet hat.
Die Dauer und die tägliche Einsatzzeit werden von Ihnen und Ihrem Arzt individuell festgelegt. Maßgeblich ist die Schwere Ihrer Erkrankung, die Anzahl und die Dauer der zu betreuenden Kinder und in wieweit Ihnen andere im Haushalt lebende Personen behilflich sein können.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen dann für die Hilfe - bis zu 8 Stunden täglich. Das gilt bei Schwangerschaften für die Zeit nach der Entbindung, bei Risikoschwangerschaften auch für die Zeit davor.